Rechtliches im Rahmen von Pflegetätigkeiten: Wichtige Regelungen bezüglich Pflegeverträgen und Pflegeverfügungen, Erbschaften und Elternunterhalt

Pflegetätigkeiten, Pflegeverfügungen, Erbschaften, Unterhaltszahlungen und weitere Bereiche werden durch gesetzliche Vorgaben bestimmt so dass es wichtig ist, sich als Pflegender oder als Pflegebedürftiger frühzeitig über die exakten rechtlichen Regelungen zu informieren.

Die Pflegeperson sollte über ihre genauen Rechte Bescheid wissen und mit dem Pflegebedürftigen gegebenenfalls über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sprechen, damit eine optimale Versorgung gewährleistet werden kann, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr in der Lage ist, sich zu dem Verlauf von Pflege und ärztlicher Behandlung zu äußern. Zudem sollte sich der Pflegebedürftige Gedanken über ein Testament, den Nachlass oder einen Erbvertrag machen, um zu entscheiden, was nach seinem Tod mit seinem Eigentum geschehen soll. Auch Informationen über die Erbschaftssteuer, Freibeträge und Schenkungen sind einzuholen. Möglicherweise stellt der Erbvorgang sogar einen Sonderfall dar, der bestimmten Vorgaben unterliegt.

Die hohen Kosten der Pflege lassen sich durch die Hilfe des Sozialamtes oder durch Steuererleichterungen mindern. Allerdings sollten bei der Wahl des Pflegedienstes nicht die Preise ausschlaggebend sein, sondern die Qualität des Personals und ein seriöser Pflegevertrag.

Auch über Elternunterhalt sollten sich Angehörige informieren, denn meist müssen nicht nur die Kinder, sondern auch die Partner für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In solchen Fällen ist es erforderlich, die finanzielle Situation offenzulegen und notfalls selbst Schenkungen rückgängig zu machen. Zwar sind die Kinder zahlungspflichtig, allerdings kann es durch Fehlverhalten des Elternteils auch zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kommen.

In Deutschland noch immer tabuisiert ist das Thema Sterbehilfe. Was in der Schweiz seit langem umgesetzt wird, wird von vielen deutschen Pflegebedürftigen gefordert. Allerdings ist die Ausführung der Sterbehilfe in Deutschland mit einer Strafe verbunden, weshalb die Umsetzung lediglich im Ausland möglich ist.

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