Patientenverfügung – Die Regelung der ärztlichen Behandlung
Zu Beginn einer Erkrankung oder nach einem Unfall ist zunächst nicht absehbar, wie sich der Gesundheitszustand des Patienten entwickeln wird. Deshalb ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung zu verfassen, damit im Sinne des Patienten gehandelt werden kann, auch wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, sich zu der Behandlung zu äußern.
Was durch die Patientenverfügung festgelegt wird
In der Patientenverfügung entscheidet der Patient, wie seine ärztliche Behandlung ablaufen soll, falls er seine Meinung nicht mehr mitteilen kann. Durch maschinelle Versorgung ist es möglich, die Lebensdauer eines Patienten zu verlängern. Jedoch möchte nicht jeder Erkrankte davon Gebrauch machen. Damit die behandelnden Ärzte darüber in Kenntnis gesetzt werden können, sollte dies in der Patientenverfügung festgelegt werden. Auch die Frage nach der Organspende kann in diesem Rahmen geklärt werden.
Quelle in Anlehnung an: Institut für Demoskopie Allensbach, Juni 2009
Diese Entscheidungen beruhen meist auf subjektiven Wertvorstellungen, die Themen wie Leiden, Tod, Ethik und Religion umfassen. Deshalb sollten die Festlegungen zur medizinischen Versorgung durch Angaben zu den eigenen Wertvorstellungen ergänzt werden.
Gültigkeit der Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist nur gültig, wenn der Patient die darin enthaltenen Beschlüsse ohne äußere Einflüsse frei getroffen hat. Sie muss durch eine Unterschrift oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden. Der behandelnde Arzt muss die Patientenverfügung beachten, eine Missachtung kann als Körperverletzung gelten. Ausnahmen entstehen nur dann, wenn zum Behandlungszeitpunkt konkrete Argumente vorliegen, die dafür sprechen, dass der Patient die Erklärungen nicht länger gelten lassen will.
Damit die Ärzte auf die Verfügung zugreifen können, ist es wichtig, dass sie auf schnelle und unkomplizierte Weise Kenntnis über das Schriftstück und dessen Aufbewahrungsort erhalten. Hierzu ist es sinnvoll, einen Zettel bei sich zu tragen, auf dem diese Informationen notiert sind. Zudem sollte bei der Einlieferung in ein Krankenhaus auf die Verfügung hingewiesen werden.
Kann die Patientenverfügung verändert werden? Die Patientenverfügung sollte regelmäßig erneuert werden, um so mögliche Entscheidungsänderungen festzuhalten.
Ernennung eines Vertreters
Die Patientenverfügung richtet sich primär an die behandelnden Ärzte, kann sich aber zusätzlich an einen gesetzlich festgelegten Vertreter wenden. Dieser übernimmt die Aufgabe, die weitere medizinische Versorgung zu überwachen und die Patientenverfügung durchzusetzen. Er ist nicht berechtigt, seinen Willen über den des Patienten zu stellen. Sollte der Patient sich zu bestimmten Punkten nicht konkret geäußert haben, ist es die Aufgabe des Vertreters, eine Entscheidung zu treffen. Dabei muss dieser nach den mutmaßlichen Vorstellungen des Patienten handeln.
Die Patientenverfügung wahrt das Selbstbestimmungsrecht eines Patienten. Allerdings ist niemand fortwährend an sie gebunden. Sie kann zu jedem Zeitpunkt formlos widerrufen werden.
Ähnlich wichtig ist das Ausfüllen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht.