Erben und Vererben: Regelung von Sonderfällen

Ausschlagen eines ErbesVererben und Erben ist meist ein aufwändiger Prozess mit zahlreichen bürokratischen Vorgaben. Besonders kompliziert wird es dann, wenn die verstorbene Person im Ausland gelebt hat, an eine Stiftung spenden möchte oder Schulden vererbt, für die die Nachkommen nicht aufkommen wollen. In diesen Fällen gelten spezielle Regelungen.

Ein Erbe ausschlagen

Nachdem eine Person verstorben ist, ist es ratsam, dass sich die Angehörigen zeitnah einen Überblick über die Vermögenslage verschaffen. Ab dem Zeitpunkt der Erbschafts-Kenntnisnahme gilt eine Frist von 6 Wochen, um das Erbe beim Nachlassgericht auszuschlagen. Dies kann entweder persönlich oder schriftlich umgesetzt werden. Zudem ist es möglich, beim Notar eine notarielle Erklärung anfertigen zu lassen. Wurde der Nachlass vor Ablauf der Frist angenommen, kann es später nur unter erschwerten Bedingungen wieder ausgeschlagen werden.

Um die Organisation des Vererbens und Erbens möglichst unkompliziert zu halten, ist es sinnvoll, wenn die Vererbenden zu Lebzeiten Ordnung in ihren Unterlagen halten und entsprechende Vorkehrungen treffen. Erben sollten sich mit ihren Angehörigen absprechen und sich rechtzeitig bei den Behörden informieren.

Innerhalb der EU vererben

Immer mehr Personen ziehen ins Ausland, um dort zu leben und schließlich auch zu sterben. Allerdings sind die Rechtsvorschriften bei Erbschaften in jedem Land unterschiedlich geregelt, sodass oftmals Unsicherheit darüber besteht, welches Gericht zuständig ist und welches Erbrecht gilt. Auch wenn Bankkonten in verschiedenen Ländern eröffnet wurden, kann dies zu Komplikationen führen. Dadurch, dass mehrere Länder ein Nachlassverfahren durchführen, kann der Prozess höhere Summen und einige Zeit in Anspruch nehmen.

In Zukunft soll die Regelung in Kraft treten, dass die Gesetze des Landes, das den letzten Wohnsitz des Verstorbenen darstellt, befolgt werden müssen.

Zudem kann im Testament festgehalten werden, dass die Vorschriften des Geburtslandes gelten sollen.

An eine Stiftung vererben

An Stiftungen zu vererben, wird auch in Deutschland immer beliebter, denn meist fallen so die Erbschaftssteuern weg. Allerdings sind meist nur Stiftungen steuerbegünstigt, die einem kirchlichen, wissenschaftlichen, mildtätigen oder kulturellen Zweck dienen. Je nach Bundesland gelten andere Bestimmungen, unter denen eine Stiftung anerkannt wird. Die Person, die vererben möchte, muss ihr Vermögen darlegen und eine Errichtungsurkunde beantragen. Es kann zudem eine Mindestzuwendung verlangt werden.

 

© S. Hofschlaeger / pixelio.de

Nach oben