Ambulante Wohngemeinschaften

Alten-WohngemeinschaftViele ältere Menschen möchten selbstbestimmt leben und zugleich die Gesellschaft von Gleichaltrigen genießen. Wenn der Aufenthalt in einem Pflegeheim unerwünscht ist, bietet eine Alten-Wohngemeinschaft die optimale Lösung.

Eine Alternative zu den ambulanten Wohngemeinschaften stellt das „Betreute Wohnen“ dar. Für ältere Menschen oder Pflegepersonen, bei denen ein selbstbestimmter und altersgerechter Alltag im eigenen Heim nicht gewährleistet werden kann, kommt die Heimpflege in Frage.

Das Konzept der Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngruppen werden sowohl von Pflegern als auch von Familienangehörigen gegründet, daher können die Regeln und Bedingungen je nach WG stark variieren. In jedem Fall sollen die Bewohner so selbstständig wie möglich leben, indem sie Eigeninitiative zeigen und das gemeinsame Zusammenleben mitgestalten. Eine Voraussetzung ist also, dass die Bewohner sich relativ gut selbst versorgen können. Doch auch Menschen mit höherem Pflegebedarf oder Demenz können gemeinsam in eine Wohnung ziehen.

Leistungen und Anschubfinanzierung

Pflegebedürftige in Wohngemeinschaften erhalten von der Pflegeversicherung dieselben Leistungen, die sie auch in ihrer eigenen Wohnung bekommen würden. Zusätzlich werden pro Monat 200 Euro zur Finanzierung von Pflegekräften gezahlt, welche für alle Bewohner gemeinsam Aufgaben übernehmen. Darunter kann beispielsweise die Nachtpräsenz, das Einkaufen, das Säubern der Gemeinschaftsräume oder Organisatorisches fallen. Diese Leistung der Pflegekasse muss beantragt werden, indem nachgewiesen wird, dass es sich um eine landesrechtlich anerkannte Wohngemeinschaft handelt.

Die Leistung bekommen nur Wohngemeinschaften, die aus mindestens drei Personen mit Pflegestufe bestehen.

Die Gründung von Wohngemeinschaften wird durch eine zeitlich befristete Anschubfinanzierung gefördert. Pro Wohngemeinschaft werden maximal 10.000 Euro gezahlt, die für die behindertengerechte Umgestaltung der Wohnung einzusetzen sind. Zusätzlich können Zuschüsse für Wohnraumanpassungen beantragt werden, die allerdings auch auf eine bestimmte Summe begrenzt sind.

Noch sind Alten-Wohngemeinschaften eine Seltenheit, die nicht bundesweit vorzufinden ist. Die meisten Wohngemeinschaften befinden sich in Berlin. Durch die neue Anschubfinanzierung wird dieses Konzept in Zukunft vermutlich öfter vorzufinden sein.
© Jerzy Sawluk/ pixelio.de

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