Ambulante Pflegedienste
Benötigt eine Pflegeperson bei der Versorgung eines Pflegebedürftigen Hilfe, kann diese von ambulanten Pflegediensten unterstützt werden. Informationen über Pflegedienste vor Ort sind bei der Pflegekasse erhältlich.
Leistungen des Pflegedienstes
Pflegedienste erledigen Aufgaben, die sowohl die Grundpflege, als auch die Behandlungspflege, die hauswirtschaftliche Versorgung und die häusliche Betreuung betreffen. Diese Leistungen werden nicht einzeln, sondern in Modulen oder Leistungskomplexen angeboten. Es kann somit nur eine Kombination aus Leistungen gekauft werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Zeit die Pflege beim jeweiligen Pflegebedürftigen in Anspruch nimmt, oder ob gewisse Bereiche des Komplexes nicht benötigt werden. Außerdem kann keine Leistung des Moduls durch eine andere ersetzt werden. Eine Alternative dazu wäre die Pflege nach Zeit, bei der beispielsweise eine bestimmte Stundenzahl am Tag gekauft wird. Zunächst wird also die Dauer der Pflege festgelegt, danach die Aufgaben, die während dieser Zeit zu erfüllen sind.
Quelle in Anlehnung an: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, erschienen Januar 2011
Finanzierung des Pflegedienstes
Wird Hilfe bei der häuslichen Krankenpflege und der Behandlungspflege benötigt, zahlt die Krankenkasse die Kosten, sofern die Leistungen vom Arzt verschrieben wurden. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Krankenkasse und dem Pflegedienst. Für die Grundpflege, die hauswirtschaftliche Versorgung oder die Betreuung kommt die Pflegekasse über Pflegesachleistungen auf. Die Höhe der Pflegesachleistungen sind von der Pflegestufe abhängig.
Preise werden nicht einheitlich festgelegt, daher ist es sinnvoll, die Preise verschiedener Pflegedienste zu vergleichen. Gegebenfalls interessant: Pflegekräfte aus Osteuropa
Besonderheiten des Vertrags
Gemeinsam mit dem Pflegedienst sollten ein Pflegeplan und ein Kostenvoranschlag erstellt werden. So kann im Vertrag klar definiert werden, welche Leistungen wie oft erbracht werden sollen und welcher Betrag dafür abgerechnet wird. Wird über Leistungskomplexe abgerechnet, ist es ratsam, dem Vertrag eine Anlage mit allen Leistungskomplexen und den dazugehörigen Preisen hinzuzufügen. Darauf ist bei Abschluss eines Pflegevertrags zu achten: Tipps zum Pflegevertrag
Ein Pflegedienst muss über eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Bei der Prüfung des Vertrags sollte dies beachtet werden.
Ebenso sind individuelle Regelungen vertraglich festzuhalten, beispielsweise die Absprache bezüglich kurzfristiger Absagen. Der Vertragspartner ist der Pflegebedürftige selbst. Ist dieser nicht dazu in der Lage, den Vertrag zu unterschreiben, muss dies sein Betreuer oder Bevollmächtigter tun. Wichtig dabei ist die Bemerkung „in Vertretung“, da sonst der Bemächtigte zum Vertragspartner wird.
Der Vertrag kann fristlos gekündigt werden. Es ist empfehlenswert, die Kündigungsfrist für den Pflegedienst auf vier bis sechs Wochen zum Quartalsende festzulegen, damit ausreichend Zeit ist, sich um einen anderen Pflegedienst zu kümmern.
Die Wahl des Pflegedienstes sollte mit Bedacht erfolgen: Unzuverlässigkeit oder häufig wechselnde Mitarbeiter erschweren die Pflege. Um dies auszuschließen, sollte mit jedem Dienst ein ausführliches Gespräch geführt und anschließend verglichen werden.
© Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de