Die verschiedenen Pflegestufen

Die verschiedenen PflegestufenBei der Begutachtung wird festgestellt, ob sich der Hilfsbedarf einer Person einer Pflegestufe zuordnen lässt. Die Unterstützung muss sowohl im Bereich der Grundpflege als auch im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein.

Fünf Pflegestufen im Überblick:

Pflegestufe 0: Geistige Einschränkung

Menschen, die nicht die Kriterien der Pflegeversicherung erfüllen, aber dennoch pflegebedürftig sind, weil eine geistige Einschränkung, beispielsweise Demenz, vorliegt, können nicht der Pflegestufe I zugeordnet werden und fallen daher unter die inoffizielle Pflegestufe 0. Meist wird keine Hilfe bei der Grundpflege benötigt, daher gewährt die Pflegeversicherung nur Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, wenn ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf vorliegt.

Pflegestufe I: Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Um der Pflegestufe I zugeordnet zu werden, muss eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegen. Es muss mindestens einmal täglich ein Hilfsbedarf bei zwei Verrichtungen der Grundpflege und mehrfach pro Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bestehen. Der Gesamtbedarf muss insgesamt mindestens 90 Minuten betragen, von denen mindestens 46 Minuten für die Grundpflege benötigt werden müssen.

Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftigkeit

Bei der Pflegestufe II muss die Hilfe mindestens dreimal am Tag für mindestens 180 Minuten notwendig sein, 120 Minuten davon für die Grundpflege. Ebenso wie bei Pflegestufe I sollte die hauswirtschaftliche Versorgung mehrmals in der Woche erforderlich sein.

Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftigkeit

Für Pflegestufe III muss der Hilfsbedarf rund um die Uhr nötig sein, ebenso regelmäßig nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Die hauswirtschaftliche Versorgung muss mehrmals pro Woche von einem Pfleger übernommen werden. Insgesamt hat die Pflegezeit 300 Minuten zu betragen, davon sind 240 Minuten für die Grundpflege einzuplanen.

Pflegestufe IV: Härtefälle

Zu dieser Stufe zählen Menschen mit einem außergewöhnlich hohem Pflegebedarf. Nur, wer bereits der Pflegestufe III zugewiesen wurde, kann zusätzlich als Härtefall anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass entweder die Grundpflege mindestens sechs Stunden täglich dauert und mindestens dreimal pro Nacht durchgeführt werden muss, oder dass die Pflege nur von mehreren Pflegern gemeinsam ausgeführt werden kann.

Zahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung sortiert nach Pflegestufen

Zahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung sortiert nach Pflegestufen

Quelle in Anlehnung an: Bundesministerium für Gesundheit, Geschäftsstatistik der Pflegekassen

Während der Begutachtung wird eingeschätzt, wie viel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt. Schon einzelne Minuten entscheiden über die Höhe der Pflegestufe. Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann Widerruf einlegen.

 

© Tony Hegewald / pixelio.de

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