Die verschiedenen Pflegestufen und die Kriterien zu Einstufung des Pflegebedarfs

Bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit sind mehrere Aspekte von Bedeutung. Daher ist es schwer abzuschätzen, welche Pflegestufe ein Pflegebedürftiger erhalten wird. Erst nach einer gründlichen Überprüfung des Gutachters kann der Bedarf an Hilfestellungen und Pflegeleistung ermittelt und eine Stufe bestimmt werden.

Die Anforderung „erheblich pflegebedürftig“

Wenn eine Pflegeleistung erfolgen soll, muss die Voraussetzung eines „erheblichen Pflegebedarfs“ erfüllt sein. Dazu müssen mehrere Merkmale vorliegen:

  • Grund der Bedürftigkeit muss eine Behinderung oder Krankheit sein.
  • Der Pflegebedarf muss länger als sechs Monate bestehen.
  • Die Unterstützung muss dauerhaft erforderlich sein.
  • Die Grundpflege und die Organisation des Haushalts kann nicht eigenständig erfolgen.

Bereiche, in denen Unterstützung notwendig sein muss

Die Kriterien, die bei der Begutachtung überprüft und bei der Festlegung der Pflegestufe herangezogen werden, lassen sich in vier Bereiche gliedern:

  1. Die Körperpflege
  2. Die Nahrungsaufnahme
  3. Die Mobilität
  4. Die hauswirtschaftliche Versorgung

Die ersten drei Punkte lassen sich unter dem Begriff „Grundpflege“ zusammenfassen. In diesen Bereich muss wenigstens eine Erledigung fallen, bei der der Pflegebedürftige auf eine andere Person angewiesen ist. Es müssen mindestens zwei Tätigkeiten nachgewiesen werden, die nicht allein verrichtet werden können, um Pflegestufe I zu erhalten.

Die verschiedenen Pflegestufen

Insgesamt gibt es fünf Pflegestufen, wobei drei offiziell und zwei inoffiziell gehandhabt werden:

  • Offiziell
    • Pflegestufe I: Am Tag 90 Minuten Pflege, mindestens einmal täglich Hilfe bei der Grundpflege.
    • Pflegestufe II: Am Tag 180 Minuten Pflege, mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege.
    • Pflegestufe III: Am Tag 300 Minuten Pflege, permanente Unterstützung.
  • Inoffiziell
    • Pflegestufe IV: Fälle mit besonders hohem Pflegebedarf.
    • Pflegestufe 0: Menschen mit geistiger Einschränkung.

Welche Personengruppen gehören zur Pflegestufe 0? Pflegebedürftige der Stufe 0 sind beispielsweise Personen mit Demenzerkrankung, die zwar körperlich in der Lage wären sich selbst zu versorgen, es aber durch geistige Beeinträchtigung nicht bewältigen können. Bedürftige dieser Stufe benötigen ein hohes Maß an Anleitung und Beaufsichtigung, die die tägliche Pflegezeit verlängern können.

Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss somit entweder eine Pflegebedürftigkeit oder ein Betreuungsbedarf festgestellt werden. Anderweitige Unterstützung wird bei der Einstufung nicht berücksichtigt.

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