Elternunterhalt: Wann Eltern den Unterhaltsanspruch verwirken

Verwirkung des UnterhaltsanspruchsDer Unterhalt der Eltern muss nicht in jedem Fall von den Kindern übernommen werden. Finanzielle Gründe können dagegen sprechen, doch auch das Verhalten der Eltern kann ihren Anspruch auf Unterhalt verwirken.

Gründe für die Verwirkung

Wenn Eltern bei der Versorgung der Kinder ihre Pflicht verletzt haben, sind die Kinder nicht dazu verpflichtet, im Falle einer Pflegebedürftigkeit für den Unterhalt aufzukommen. Wurden die Kinder beispielsweise von den Großeltern aufgezogen, weil die Eltern sie dort abgegeben haben, kann die Unterhaltszahlung einfach abgelehnt werden, egal ob diese Situation bereits Jahrzehnte zurückliegt. Auch Missbrauch und Misshandlungen verwirken den Anspruch. Ebenso wird kein Unterhalt von den Kindern verlangt, wenn die Eltern ihr Vermögen verspielt oder aufgrund einer Alkohol- oder Drogensucht verloren haben.

Wurde der Kontakt zwischen Kindern und Eltern abgebrochen, weil eine psychische Krankheit eines Elternteils vorlag, gilt der Anspruch auf Unterhalt weiterhin, denn in diesem Fall handelt es sich nicht um ein Fehlverhalten der Eltern.

 

© Lisa Spreckelmeyer / pixelio.de

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