Ablauf einer Begutachtung zur Ermittlung einer Pflegestufe

Ablauf der BegutachtungNachdem bei der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt wurde, erfolgt meist zeitnah eine Kontrolle des Pflegebedarfs durch einen Gutachter. Basierend auf dessen Beurteilung wird anschließend über die Pflegestufe entschieden. Spezialfall: Begutachtung von Kindern

Ort der Begutachtung

Grundsätzlich wird die Begutachtung in der Wohnung des Pflegebedürftigen durchgeführt, damit der Gutachter feststellen kann, inwiefern die häuslichen Bedingungen an die Handlungsdefizite des Pflegebedürftigen angepasst sind. Ausnahmen gibt es nur, wenn aufgrund der Aktenlage des Antragstellers zweifellos ein Pflegebedarf festgestellt werden kann. In diesem Fall wird auf eine häusliche Begutachtung verzichtet und der Antrag direkt bewilligt.

Befindet sich die pflegebedürftige Person zur Zeit der Antragsstellung in einem Krankenhaus oder Ähnlichem, muss das Gutachten innerhalb einer Woche erstellt werden. Zunächst wird jedoch nur festgestellt, ob überhaupt ein Bedarf an Pflege besteht, die genaue Stufe wird zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt.

Diese Vorbereitungen sollten getroffen werden

Um dem Gutachter zusätzliche Informationen über den Alltagsablauf von Pflegeperson und Pflegebedürftigem übermitteln zu können, empfiehlt es sich ein Pflegetagebuch (siehe „Info“) zu führen.

Außerdem sollten die verschriebenen Medikamente, Informationen über die Krankenhausaufenthalte und die medizinischen Befunde bereitgelegt werden.

Im Pflegetagebuch wird notiert, wie lange die Pflegeperson benötigt, um den Pflegebedürftigen beispielsweise zu waschen und anzukleiden. Hierbei sollten die Zeitangaben in Minuten angegeben werden. An diesen Aufzeichnungen kann der Gutachter sich bei seiner Einschätzung orientieren.

Siehe auch: Vorbereitung auf Gutachter

Was den Pflegebedürftigen erwartet

Während der Begutachtung wird der Antragssteller dazu aufgefordert, kleinere Aufgaben zu verrichten, wie beispielsweise das Schließen eines Knopfes oder das Einschenken von Wasser. Hierbei kann der Gutachter feststellen, in welchem Maß Unterstützung und Pflegeleistung erforderlich ist. Anschließend kalkuliert er den Zeitaufwand, den eine ungeübte Pflegeperson für die Hilfestellung braucht. Dabei werden Aspekte wie die Hilfe bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität und der Organisation des Haushalts mit einbezogen. Zusätzlich wird an bestimmten Kriterien eingeschätzt, ob ein Beaufsichtigungsbedarf besteht.

Gegebenenfalls äußert der Gutachter Empfehlungen, wie die häusliche Situation durch Hilfsmittel oder Umbauten an die Bedürfnisse des Antragsstellers angepasst werden könnte.

Bei der Bewertung durch einen Gutachter ist es wichtig, dass der Pflegebedürftige sich möglichst natürlich verhält, damit eine realitätsnahe Einschätzung erfolgen kann. Nachdem das Gutachten bei der Pflegekasse eingegangen ist, sollten höchstens fünf Wochen verstreichen, bis eine Rückmeldung mit Bekanntgabe der Pflegestufe vorliegt.

 

© dhester / morguefile.com

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