Pflege in den eigenen vier Wänden

Wird eine Person pflegebedürftig, verändert sich viel. Damit jedoch das Vertraute der gewohnten Umgebung erhalten bleibt, möchten viele Menschen zu Hause versorgt werden, anstatt in ein Pflegeheim zu ziehen. Es müssen entsprechende Angehörige vorhanden sein, die zeitlich, geistig und körperlich in der Lage sind, die Person zu pflegen. Dies kann eine anstrengende Aufgabe sein, nicht nur für den Körper, sondern auch für die Seele etwa durch die eingeschränkten eigene Freiheiten und Wesensveränderungen oder Unzufriedenheiten des zu Pflegenden. Auch ist teilweise Fachwissen für die korrekte Pflege notwenig. Zudem ist abzustimmen, ob die baulichen Gegebenheiten eine Pflege zu Hause möglich machen.

Wenn der Lebensunterhalt trotz Unterstützungsleistungen nicht bestritten werden kann, hilft unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt weiter. Auch Pflegekosten können dabei vom Sozialamt übernommen werden.

Prüfung der Situation

Im Jahr 2011 konnten 70% der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden.

Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland sortiert nach der Versorgungsart aus dem Jahr 2011

Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland sortiert nach der Versorgungsart aus dem Jahr 2011

Quelle in Anlehnung an: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, erschienen Januar 2013

Um festzustellen, ob der Pflegebedürftige in seinem häuslichen Umfeld bleiben kann, müssen mehrere Punkte geklärt werden. Zunächst sind der Hilfsbedarf und die Beschaffenheit der Wohnsituation zu überprüfen. Die Wohnung sollte den speziellen Bedürfnissen angepasst werden. Wenn kleine Veränderungen wie Haltegriffe in der Dusche oder ein Stuhl vor dem Waschbecken nicht ausreichen, könnte ein Umbau notwendig sein.

Wohnberatungsstellen bieten eine Besichtigung der Wohnung an, um festzustellen, welche Veränderungen möglich sind.

Problemstellen

Gerade im Badezimmer stehen motorisch eingeschränkte Menschen oft vor unüberwindbaren Hürden. Tiefer gehängte Spiegel, Griffe und Sitzgelegenheiten können eine Hilfe sein. Doch wenn der Raum zu klein ist, um sich mit einem Rollator darin zu bewegen oder statt der Badewanne eine flache Dusche benötigt wird, müssen größere Veränderungen vorgenommen werden. Nicht selten befindet sich das Bad im Obergeschoss, doch die Treppe kann vom Pflegebedürftigen nicht mehr genutzt werden. Ein Treppenlift könnte in diesem Fall Abhilfe schaffen. Auch das Haus kann oftmals nicht mehr über die Außenstufen verlassen werden. Hier kann eine kleine Rampe oder das Hereinkommen über die Terrasse eine Lösung sein.

Die Zustimmung zum Umbau

Soll die gemietete Wohnung stark verändert werden, ist das Einverständnis des Vermieters erforderlich. Generell muss dieser zustimmen, wenn der Umbau für ein behindertengerechtes Wohnen nötig ist. Wenn sein „Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache“ jedoch überwiegt, kann er verweigern. In diesem Fall sind beide Standpunkte gegeneinander abzuwägen. Die Kosten der Umgestaltung müssen vom Mieter selbst getragen werden, außerdem muss er die Veränderungen beim Auszug wieder rückgängig machen. Der Vermieter kann zudem eine Sicherheit verlangen, indem die voraussichtlichen Rückbaukosten wie eine Kaution hinterlegt werden.

Verzichtet der Vermieter auf den Rückbau, sollte dies schriftlich festgehalten werden. Eigentümer müssen prüfen, ob im Mehrfamilienhaus Gemeinschaftseigentum betroffen ist. In dem Fall ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich.

Bei einem Umbau der Wohnung können hohe Kosten entstehen. In manchen Fällen ist es empfehlenswerter, dass der Pflegebedürftige in eine bereits behindertengerechte Wohnung umzieht.

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