Rheinland-Pfalz plant erste Landespflegekammer

Die Landesregierung Rheinland Pfalz plant die Einrichtung einer eigenen Berufskammer für den Pflegebereich und übernimmt damit in der Diskussion um die Umstrukturierung der Pflegebranche eine Vorreiterrolle.

Bedeutung des Pflegesektors nimmt stetig zu

Die Rolle des Pflegesektors in Deutschland hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Demografischer Wandel sowie medizinischer Fortschritt tragen dazu bei, dass die Bevölkerungsschicht der älteren Menschen stetig wächst. Mit diesem Anstieg der älteren Bevölkerungsschicht wächst die Zahl der Pflegebedürftigen und analog auch der Bedarf an kompetentem Pflegepersonal.

Pflegebranche kämpft mit Imageproblemen

Trotz dieser zukunftsreichen Aussichten gelten Pflegeberufe dennoch als äußerst unbeliebt. Schlechte Bezahlung, unattraktive Arbeitszeiten sowie physische und emotionale Überlastung zählen zu den K.O.-Kriterien dieses Berufsbildes. Auch Demonstrationen wie jene am Tag der Pflege 2014, langwierige Tarifverhandlungen oder schockierende Enthüllungsreportagen á la Wallraff haben ihr Übriges dazu beigetragen und nähren das negative Bild des Pflegesektors im öffentlichen Diskurs. Das Ergebnis: Pflegefachkräftemangel.

Ansehen und Wertschätzung von Pflegeberufen muss gestärkt werden

Laut rheinland-pfälzischem Gesundheitsminister Alexander Schweitzer (SPD) bedarf die stärkere Bedeutung von Pflegeberufen einer Neuauffassung ihrer Rolle im deutschen Gesundheitswesen. Das Ziel sei es, die große Bedeutung des Pflegesektors in der Öffentlichkeit zu etablieren und das Bewusstsein für die wichtige Rolle der Pflege zu fördern. Hierfür soll vor allem durch qualitativ bessere Ausbildungen, eine höhere Anzahl an Fort- und Weiterbildungen sowie einer Berufsordnung über die Kriterien einer guten Pflegekraft die Qualität der Pflegeberufe erhöht werden.

Pflege soll in Heilberufe aufgenommen werden

Die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung der Landespflegekammer sollen dabei im rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetz (HeilBG) verankert werden. Das Heilberufsgesetz regelt länderspezifisch Berufsausübung, -vertretungen sowie -gerichtsbarkeit von Heilberufen, zu denen Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker und Tierärzte zählen. Der neue Entwurf sieht vor, Pflegeberufe ebenso in das Heilberufsgesetz zu integrieren und ihnen so eine den anderen Heilberufen gleichgestellte Rolle zuzuweisen. Das Kabinett stimmte dem Entwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes am 03. Juni 2014 zu.

 

 

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