Betreutes Wohnen
Personen, die sich noch relativ gut selbst versorgen können, jedoch bei einigen Tätigkeiten Hilfe benötigen, können auf das Angebot „Betreutes Wohnen“ zurückgreifen. Dort haben diese einen Ansprechpartner, der zudem eine regelmässige Aufsicht bzw. einen regelmässigen Besuch gewährleistet. Ein weiterer Vorteil: Eigene persönliche Gegenstände wie etwa Möbel können meist mitgenommen werden.
Eine Alternative zum „Betreuten Wohnen“ stellen ambulante Wohngemeinschaften dar. Für Pflegepersonen, die nicht mehr zuhause gepflegt werden können oder wollen und die sich selbst nicht eigenständig unter Aufsicht versorgen können, kommt die vollstationäre Pflege in Frage.
Kein einheitliches Angebot
Da „Betreutes Wohnen“ kein geschützter Begriff ist, gibt es auch keine Regelungen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese Bezeichnung zu erhalten. Die einzelnen Konzepte können also stark variieren. Generell ist keine Rundumversorgung vorgesehen, da die Wohnform nicht dem Heimgesetz unterliegt.
Um die verschiedenen Angebote ausreichend vergleichen zu können, empfiehlt es sich, Informationen über die Preise, den Service, die Hausordnung und den Mietvertrag anzufordern.
Qualitätsprüfung und Vertrag
Nicht selten fallen etwa Senioren unseriösen Bedingungen und schlechtem Service zum Opfer. Leider werden Wohnanlagen nur in einigen Bundesländern auf ihre Qualität geprüft und mit einem Siegel versehen. Bei Vertragsschluss sollte daher genau geklärt werden, welche Leistungen tatsächlich erwartet werden können. Denn meist wird angenommen, dass es sich bei dem Ansprechpartner um eine Pflegekraft handelt, die den Bewohner jederzeit versorgt. Dies ist jedoch ein Trugschluss, denn die Betreuungsperson ist meist dazu da, bei Bedarf Pflegekräfte zu vermitteln oder Hilfe zu organisieren. Zusätzlich muss festgehalten werden, welche Leistungen im Basispreis enthalten sind und welche dazugekauft werden müssen. Für den Fall, dass der Bewohner einmal stark pflegebedürftig werden sollte, muss besprochen werden, ob eine Pflegestation an der Wohnanlage angeschlossen ist oder ob ein Umzug stattfinden muss.
Die Kosten
Die Kosten muss der Bewohner oder sein Angehöriger tragen. Je nach Pflegebedürftigkeit können Leistungen der Pflegekasse bezogen werden, wie die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, Zuschüsse für spezielle Besorgungen oder die Anpassung des Wohnbereichs.
Die Wahl der Wohnanlage sollte nur nach gründlichen Vergleichen getroffen werden. Nicht immer ist ein Zertifikat ein ausreichender Beweis, dass sich der Bewohner dort wohlfühlen wird. Die entsprechenden Wünsche und Vorstellungen sollten immer berücksichtigt werden.