Pflegerenten-Zusatzversicherung als Ergänzung zur Hauptversicherung

Pflegerenten ZusatzversicherungDie gesetzliche oder private Pflichtversicherung für Pflegebedürftigkeit bietet zwar einen Basisschutz. Aufgrund des demografischen Wandels wird die Absicherung der älteren Generation in Zukunft jedoch immer schwieriger. Will eine ausreichende Vorsorge getroffen werden, muss die entstehende Leistungslücke überbrückt werden. Verschiedene private Zusatzversicherungen haben sich auf diesen Schutz spezialisiert: Im Rahmen der Pflegerentenversicherung der Lebensversicherungen ist es möglich, keine selbstständige, sondern eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.

Ergänzung zur Lebensversicherung

Preislich liegt die Pflegerenten-Zusatzversicherung unter dem Satz der selbstständigen Versicherung. Als Zusatz zur Lebensversicherung kann diese mit verschiedenen Versicherungen kombiniert werden:

  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Sofort einsetzende und aufgeschobene Rentenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Kapital-Lebensversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Risiko-Lebensversicherung

Leistungen, Mindestalter und Gesundheitsprüfung

Die monatlichen Auszahlungen können zu einem gewissen Grad selbst gewählt werden und liegen zumeist zwischen 50 und 2.500€. Abgeschlossen werden kann ein Versicherungsvertrag meist bis zu einem bestimmten Höchstalter, welches bei den unterschiedlichen Anbietern schwankt. Gängig sind Aufnahmehöchstalter von 65 oder 70 Jahren. In jedem Fall muss vorher eine Gesundheitsprüfung abgelegt werden, die, obwohl immer simpler werdend, doch eine Hürde darstellen kann.

In Bezug auf das Produktdesign existieren je nach Anbieter unterschiedliche Optionen. Gewählt werden kann zwischen lebenslangem Versicherungsschutz, einer Versicherung mit zeitlicher Befristung oder einem direkten Übergang zu einer lebenslangen Pflegerentenversicherung. Dementsprechend können die Leistungen in zwei Segmente aufgeteilt werden: Die jeweilige Hauptleistung sowie die Zusatz-Pflegeversicherung. Diese letztere wird bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit des Kunden teils auch noch rückwirkend gültig.

Die Höhe der Auszahlungen variieren je nach Grad der Pflegebedürftigkeit. Bei Pflegestufe I sind Zahlungen von 50% der vereinbarten Pflegesumme üblich, bei Stufe II 75% und bei Stufe III der volle Satz.

Hier finden sich Informationen zu weiteren Versicherungsarten: Versicherungsschutz für Senioren

 

© Rainer Sturm / pixelio.de

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