Ergänzende private Pflegetagegeldversicherung / Pflege-Bahr
Seit dem 1. Januar 2013 darf die ergänzende private Pflegetagegeldversicherung (auch genannt: Pflege-Bahr) von privaten Krankenversicherern angeboten werden. Pflege-Bahr stellt dabei ein Produkt der Pflegetagegeldversicherung dar. Dieser Zusatz zur Sozialversicherung wird vom Staat gefördert, zudem kann der Versicherte selbst entscheiden, wozu er das Geld verwendet.
Besonderheiten der Versicherung
Der Versicherer zahlt, wenn der Versicherte erheblich in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt oder pflegebedürftig ist. Auch bei Demenzkranken der Pflegestufe 0 gelten die Leistungen. Pro Monat erhält ein Kunde mit Pflegestufe III mindestens 600 Euro. Kunden der Pflegestufe II bekommen 70% davon und Kunden der Pflegestufe I 30%. Zwar dürfen die Versicherer niemanden wegen eventuellen Risiken oder dem Alter ablehnen, allerdings muss die versicherte Person mindestens fünf Jahre Beiträge zahlen, bevor sie einen Anspruch auf Leistungen hat. Eine Ausnahme ist Pflegebedürftigkeit, die durch einen Unfall entstanden ist: In diesem Fall zahlt der Krankenversicherer sofort. Möchte der Versicherte seinen Tarif ändern, muss dies beim gleichen Versicherer geschehen. Die Kündigung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende durch den Kunden vollzogen werden.
Folgende Grafik listet 15 Krankenversicherer auf, deren Leistungsdetails bezüglich Pflege-Bahr bakannt sind:
Quelle in Anlehnung an: PKV-Wiki, Pflege-Bahr Leistungen, erschienen Februar 2013
Wer innerhalb der Wartezeit pflegebedürftig wird, erhält keine Leistungen. Manche Versicherer kürzen die fünf Jahre Wartefrist oder verzichten komplett darauf.
Kosten der neuen Pflegetagegeldversicherung
Die Policen werden teurer sein als die bisherige Pflegetagegeldversicherung, die im Jahr durchschnittlich 100 Euro kostete Die Höhe des Beitrags ist altersabhängig: Jüngere Personen müssen weniger zahlen als ältere.
Staatliche Förderung
Jeder Volljährige wird beim Abschluss des Versicherungsvertrags vom Staat unterstützt. Die Förderung wirkt sich umso besser aus, je früher der Vertrag abgeschlossen wird. Im Jahr werden 60 Euro vom Staat dazu gezahlt, wenn der Versicherte mindestens 120 Euro pro Jahr einzahlt. Verträge, die vor 2013 abgeschlossen wurden, werden nicht vom Staat gefördert.
Die neue ergänzende Pflegetagegeldversicherung wird auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet, da sie von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr veranlasst wurde. Da der Versicherungsschutz in der Regel das gesamte Leben über besteht, ist es ratsam, Versicherer und Angebote zu vergleichen.