Pflegewissen aneignen: Möglichkeiten und Anlaufstellen

Pflegewissen aneignenKaum eine Person, die erstmals einen Angehörigen selber pflegen muss, kann bereits Kenntnisse über diese Tätigkeit aufweisen. Damit die Pflegeperson gut auf die Pflege vorbereitet und der Pflegebedürftige richtig versorgt wird, werden mehrere Schulungen angeboten, um die Vorgehensweisen zu üben.

Anleitung durchs Krankenhaus

Befindet sich der Pflegebedürftige im Krankenhaus, kann die Rückkehr nach Hause gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Pflegeüberleitung vorbereitet werden. Zunächst ist zu besprechen, ob eine Pflege zu Hause überhaupt möglich ist. Anschließend müssen der Pflegeperson die nötigen Handgriffe vermittelt und Ratschläge zur Krankenbeobachtung und Hygiene gegeben werden. Für das Erlernen der Pflegetätigkeiten wird meist eine Pflegefachkraft konsultiert. Vor der Entlassung sollten noch einmal alle relevanten Aspekte besprochen werden, zudem ist darauf zu achten, dass neben dem Arztbrief auch ein Pflegeüberleitungsbogen mitgegeben wird.

Der Pflegeüberleitungsbogen beinhaltet Informationen darüber, welche Hilfe der Pflegebedürftige benötigt und wie diese konkret erfolgen sollte.

Auch der Sozialdienst kann eine hilfreiche Anlaufstelle sein, falls das Krankenhaus keine Pflegeüberleitung anbietet. Ebenfalls werden Pflegeberatungen angeboten.

Grundschulungen

Pflegedienste bieten kostenlose Pflegekurse an. Über die Pflegekasse kann in Erfahrung gebracht werden, wo der nächste Kurs in der Nähe stattfindet. Im Kurs erhalten die Teilnehmer einen Überblick über Gesundheitsschutz, Krankenbeobachtung und Pflegetechniken und können die Handgriffe in Ruhe üben. Zudem sind Ratschläge bezüglich Antragsstellung und Hilfsmitteln erhältlich.

Wo findet sich Unterstützung wenn Demenzerkrankte, Kinder oder Schlaganfallpatienten gepflegt werden sollen? Für die Pflege von Demenzkranken, Kindern oder Schlaganfallpatienten werden spezielle Kurse angeboten.

Unterweisungen im häuslichen Umfeld

Auch Kurse im eigenen Haus werden vom Pflegedienst organisiert. Sie haben den Vorteil, dass nicht an einer Puppe, sondern direkt mit der zu pflegenden Person geübt werden kann. Zudem kann die Handhabung der Hilfsmittel trainiert werden. Die professionelle Pflegekraft kann auf die spezielle Situation des Einzelfalls eingehen und nützliche Hinweise zur Gestaltung der häuslichen Umgebung und zum Pflegeplan geben.

Üblicherweise dauern die Schulungen circa zwei Stunden. Es empfiehlt sich, mehrere kurze Termine zur Wiederholung auszumachen.

Besuche der Beratungsstelle

Bekommt der Pflegebedürftige Pflegegeld, muss er sich auf Kosten der Pflegekasse regelmäßig von einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen. Dabei werden sowohl Ratschläge gegeben als auch kontrolliert, dass die Pflege richtig durchgeführt wird. Je nach Pflegestufe muss die Beratung in Unterschiedlichen Abständen erfolgen:

  • Stufe 0: Beratung kann einmal im Halbjahr stattfinden, ist jedoch keine Pflicht
  • Stufe I und II: Beratung muss alle sechs Monate durchgeführt werden
  • Stufe III: Beratung alle drei Monate

Der Pflegekasse muss nachgewiesen werden, dass die Beratungsbesuche wahrgenommen wurden, ansonsten könnte die Kasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Die Anzahl der Pflichtbesuche verdoppelt sich, wenn zusätzlich ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ festgestellt wurde.

Pflegekurse können auch vorsorglich besucht werden. Sie helfen dem Angehörigen sich zu entscheiden, ob er die Pflege übernehmen kann und will.

 

© Lupo / pixelio.de

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