Arten von Pflegeleistungen: Von der Grund- bis zur Extraleistung

Art der PflegeleistungJe nach Einschränkung und Situation des Pflegebedürftigen hat dieser Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse. Dabei wird zwischen Grundleistungen und Leistungen, die zusätzlich beantragt werden müssen, differenziert. Auch auf Leistungen der Krankenversicherung kann gegebenenfalls zurückgegriffen werden.

Die Grundleistungen

Die Grundleistungen beinhalten das Pflegegeld und die Pflegesachleistung.

Das Pflegegeld bekommt der Pflegebedürftige ausgezahlt, wenn er von ungelernten Pflegepersonen unterstützt wird.

Die Pflegesachleistung steht dem Betroffenen zu, wenn dieser von einem Pflegedienst versorgt wird. Hierbei erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Pflegekasse und Pflegedienst.

Die Leistungen Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren, indem der Pflegebedürftige nur für einige Tätigkeiten einen Pflegedienst beauftragt. Der überschüssige Betrag wird als Pflegegeld ausgezahlt.

Leistungen bei Betreuungsbedarf der Pflegestufe 0

Personen, bei denen ein erheblicher Betreuungsbedarf festgestellt wurde, haben ein Recht auf Betreuungsleistungen. Auf diese Weise können sie Pflegedienste bezahlen oder Gruppenangebote wahrnehmen. Meist muss hierzu die Rechnung bei der Pflegekasse vorgelegt werden.

Besteht eine Verbindung zwischen Pflegestufe und Betreuungsbedarf, werden die Beträge von Pflegegeld und Pflegesachleistung erhöht.

Extra-Leistungen

Zusätzlich zu den bereits genannten Leistungen können weitere Leistungen beantragt werden:

  • Tages- und Nachtpflege: Hierbei handelt es sich um eine teilstationäre Pflege. Für die Verpflegung und Unterkunft muss der Betreute selbst aufkommen, die Kosten für Pflege und Betreuung übernimmt die Pflegekasse.
  • Kurzzeitpflege: Befindet sich der Pflegebedürftige zeitweilig in einem Heim, beteiligt sich die Pflegekasse bis zu einem gewissen Maß an den Kosten.
  • Ersatz-oder Verhinderungspflege: Kann die Pflegeperson sich nicht länger um den Bedürftigen kümmern, kann Letzterer mit diesem Geld eine gelernte Pflegekraft oder eine Ersatzpflegeperson engagieren.
Leistungsempfänger der Pflegeversicherung nach Leistungsarten und Pflegestufen

Leistungsempfänger der Pflegeversicherung nach Leistungsarten und Pflegestufen

Quelle in Anlehnung an: Bundesministerium für Gesundheit

Auch Personen der Pflegestufe 0 können auf diese Leistung zurückgreifen.

  • Hilfsmittel: Diese müssen vorher genehmigt werden. Der Pflegebedürftige zahlt einen kleinen Beitrag dazu, der Rest wird von der Pflegekasse übernommen.
  • Verbesserung der häuslichen Situation: Umbauten müssen bewilligt werden, bevor die Wohnung des Pflegebedürftigen behindertengerecht gestaltet werden kann.

Auch Pflegebedürftigen der Stufe 0 stehen diese Leistungen zu.

  • Zieht der Pflegebedürftige in ein Pflegeheim, werden die Kosten für Betreuung und Pflege teilweise von der Pflegekasse übernommen.
  • Befindet sich der Angehörige in einer betreuten Wohngemeinschaft mit mindestens zwei weiteren Personen mit Pflegestufe, erhält er zu dem Pflegegeld oder der Pflegesachleistung zusätzliches Geld.

Damit Pflegeleistungen bewilligt werden, muss der Anspruch zunächst überprüft werden. Dies kann einige Zeit erfordern. Daher ist es ratsam, sich zeitnah um die Antragsstellung zu kümmern.

 

© Thorben Wengert / pixelio.de

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