Elternunterhalt – Wenn Kinder für die Eltern zahlen

ElternunterhaltIn Zukunft wird es immer weniger Geld für Pflegebedürftige geben, denn die Pflegeversicherung hat enge finanzielle Grenzen. Viele Menschen können schon jetzt trotz Rente und Pflegeleistungen nicht für die hohen Pflegekosten aufkommen. In diesen Fällen springt das Sozialamt ein, das das Geld jedoch von den Angehörigen – meist den Kindern – der Pflegebedürftigen zurückverlangt.

Wann Unterhaltszahlungen nötig sind

Unterhalt muss dann gezahlt werden, wenn die zu pflegende Person als bedürftig anerkannt wird, also wenn sie bereits alles verwertbare Vermögen für die Pflege eingebracht hat. Selbst Schenkungen müssen rückgängig gemacht werden, wenn die Kosten nicht anders bestritten werden können.

Der pflegebedürftige Elternteil ist dazu verpflichtet, dem Sozialamt Auskunft über seine finanzielle Situation zu geben.

Wer Unterhalt zahlen muss

Für die Zahlung des Unterhalts kann sowohl das Einkommen des Ehepartners als auch der Kinder und Schwiegerkinder herangezogen werden, denn alle Verwandten in gerader Linie sind unterhaltspflichtig. Bis auf einen Betrag zum Selbstbehalt ist das Vermögen für die Pflegekosten einzusetzen. Ist ein Angehöriger finanziell nicht in der Lage, sich um den Unterhalt zu kümmern, wird das Einkommen des als nächstes infrage kommenden Verwandten kontrolliert. Doch nicht immer müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen: Hat ein Elternteil seinen Anspruch auf Unterhalt verwirkt, kann das Kind die Zahlung ablehnen.

Die Regelungen der Elternunterhaltszahlung variieren von Fall zu Fall und die Bedingungen müssen vom Sozialamt jedes Mal neu geprüft werden. Die Angehörigen können zwar unter bestimmten Voraussetzungen von der Unterhaltspflicht befreit werden, allerdings dürfen Eltern nicht freiwillig auf den Unterhalt verzichten.

 

© Darnok / morguefile.com

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