Testament: Die Regelung der Erbschaft

Testament, Nachlass, ErbvertragTestamente legen fest, was nach dem Tod des Verfassers an welchen Erben übertragen werden soll. Es ist wichtig, sich rechtzeitig um sein Testaments zu kümmern, denn falls es fehlt oder mehrdeutig formuliert wurde, kann es zu Streitigkeiten unter den Erben kommen.

Testamentarten und der Erbvertrag

  •  Handschriftliches Testament

Der Text wird per Hand verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen. Ein Zeuge wird nicht benötigt, allerdings kann ein ärztliches Attest als Nachweis einer gesunden geistlichen Verfassung beigelegt werden. Das Testament muss komplett handschriftlich geschrieben werden, eine kopierte Version oder ein am Computer formulierter Text sind rechtlich unwirksam.

Bei dieser Art des Testaments benötigt der Erbe einen Erbschein des Nachlassgerichts.

  • Notarielles Testament

Ist jemand nicht mehr in der Lage, das Testament selbst zu verfassen, kann dies von einem Notar übernommen werden. Auch bei schwer überschaubaren Familienverhältnissen oder großem Vermögen ist ein notarielles Testament sinnvoll. Die Bezahlung des Notars wird nach Höhe des Vermögens berechnet.

Diese Testamentform wird bei Versicherungen und Banken auch ohne Erbschein anerkannt.

  • Gemeinschaftliches Testament

Ein gemeinschaftliches Testament wird meist von Ehepartnern verfasst, die sich gegenseitig als Erben einsetzen. Nach dem Tod beider Partner erben meist die Kinder. Es reicht aus, wenn der Text von nur einem Partner erstellt wird, jedoch müssen beide unterschreiben.

Der Widerruf kann gemeinsam relativ einfach vollzogen werden. Will jedoch nur ein Partner eine Änderung vornehmen, muss ein Notar kontaktiert werden. Zudem entfällt das Widerrufsrecht mit dem Tod eines Partners.

Durch eine Scheidung verliert das gemeinschaftliche Testament seine rechtliche Wirkung.

  • Erbvertrag

Ein Erbvertrag wird nicht wie ein Testament allein vom Erblasser verfasst, sondern ist ein Abkommen zwischen beiden Seiten. Änderungen müssen von beiden Parteien bewilligt werden. Meist wird diese Form für geschäftliche Regelungen verwendet, die nach dem Tod gelten sollen.

Inhalt, Widerruf und Aufbewahrung des Testaments

Das Testament ist eindeutig zu formulieren, damit Missverständnissen vorgebeugt wird. Die Erben sind beim vollen Namen zu nennen und die vererbten Gegenstände detailliert zu beschreiben.

Soll ein handschriftlich verfasstes Testament widerrufen werden, genügt es, das alte Schriftstück einfach zu vernichtet und das neue mit dem aktuellen Datum zu versehen. Ein notarielles Testament kann schriftlich widerrufen werden.

Das Testament kann zwar zu Hause aufbewahrt werden, allerdings ist es in diesem Fall empfehlenswert, einer vertrauenswürdigen Person mitzuteilen, wo es sich befindet. Außerdem sollte der Zugriff im Notfall problemlos erfolgen können. Alternativ kann das Testament beim Notar oder einem Nachlassgericht hinterlegt werden.

Kann das Testament umformuliert werden? Es ist ratsam, bei jeder Veränderung der Lebenssituation das Testament zu überdenken und gegebenenfalls umzuformulieren. Bei Unsicherheiten kann ein Gespräch mit einem Notar helfen.

 

 

© Rainer Sturm / pixelio.de

Nach oben