Pflegekostenversicherung: Private Zusatzversicherung

PflegekostenversicherungTrotz der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeversicherung oder ihrer privaten Alternative, der Pflege-Pflichtversicherung, reichen die angebotenen Leistungen im Fall einer Pflegebedürftigkeit nicht vollständig aus. Eine Möglichkeit zur Deckung der auftretenden Versorgungslücke besteht in der Pflegekostenversicherung.

Leistungshöhe, Eintrittsalter, Zweck: Basisinformationen

Einige private Krankenversicherer bieten die Pflegekostenversicherung an, bei der ein Prozentsatz der von der Pflichtversicherung nicht übernommenen Kosten geleistet wird, sobald die Pflegebedürftigkeit von einem Arzt oder dem Medizinischen Dienst offiziell bestätigt ist.

Die Höhe der Leistungen kann vom Versicherten selbst bestimmt werden, wobei die Angebote der Gesellschaften stark variieren. Zumeist aber werden Kosten nur stark zweckgebunden nach Vorleistung durch die Pflichtversicherung übernommen und Quittungen als Beleg gefordert. Dadurch entsteht ein hoher bürokratischer Aufwand.

Viele Versicherer schließen Verträge nur mit Kunden unter dem 60. Lebensjahr ab, bei den meisten Anbietern liegt das Höchsteintrittsalter sogar bei unter 55 Jahren. In jedem Fall muss eine strenge und umfangreiche Gesundheitsprüfung durchgeführt werden, die den Vertragsabschluss leider häufig verhindert. Dafür besteht der Versicherungsschutz dann lebenslänglich.

Die Beiträge werden typischerweise laufend entrichtet und müssen meistens auch bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit weiter geleistet werden. Die Leistungszahlung tritt bei den meisten Gesellschaften ohne Warte- oder Karenzzeit ein, bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall in jedem Fall sofort. Zum großen Teil ist der Versicherte damit in Deutschland geschützt und muss für Zahlungen im europäischen oder weltweiten Ausland spezielle Vereinbarungen treffen.

Leistungsprofil: Variationen im Tarifdesign

Zwei verschiedene Tarife stehen bei der Pflegekostenversicherung zur Auswahl:

1. Höchstbetrags- oder Prozent-Satztarif

Bei dieser Tarifoption wird ein bestimmter Prozentsatz bzw. Tagessatz festgelegt, der sich an der Höhe der Leistungen der Pflichtversicherung orientiert. Die zusätzlichen Leistungen wachsen proportional, was unter Anderem zu niedrigen Zusatzleistungen bei bereits niedrigen Pflichtleistungen führen. Diese Leistungen beziehen sich primär auf stationäre oder teilstationäre Pflege. Hier variieren die vereinbarten Prozentsätze zur Aufstockung zwischen 10 und 200%.

2. Restkostentarif

Einige wenige Tarife übernehmen bis zu einer bestimmten Leistungshöchstgrenze die Restkosten, die die Pflichtversicherung nicht deckt. Diese müssen exakt durch Quittungen und Rechnungen belegt werden.

Für die Versicherten und Betroffenen bietet die Pflegekostenversicherung zusätzliche Assistance-Leistungen und steht mit Beratung zur Seite. Dafür entfallen Leistungen für Pflege zu Hause oder durch Laien und auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Pflegebedürftigen mit Heimunterbringung werden nicht finanziert.

Da die Leistungen nicht flexibel eingesetzt werden können und Pflege von zuhause aus kaum oder gar nicht unterstützt wird, empfehlen Versicherungsexperten den Pflegekostentarif nur bei dem Wissen, dass professionelle oder stationäre Pflege eingesetzt wird oder die Pflegekosten hoch ausfallen werden.

Einige Policen fordern im halbjährigen Turnus den Nachweis der Pflegebedürftigkeit – solche Anbieter sollten gemieden werden.

Da die unterschiedlichen Tarife der Anbieter stark variieren, sollten vor Abschluss einer Pflegekostenversicherung in jedem Fall verschiedene Policen verglichen werden. Wer den Vorteil eines Kostenvorteils vor einer Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung, der Übernahme des Kostenrisikos durch den Versicherer sowie eine dynamische Angleichung der Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung nutzen möchte, sollte sich für eine Assekuranz entscheiden, die Beitragsbefreiung im Pflegefall anbietet, ohne Warte- oder Karenzzeit sofort zahlt und Unterkunft und Verpflegung übernimmt.

 

© Rosel Eckstein / pixelio.de

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