Die Leistungen der Krankenversicherung

Leistungen der KrankenversicherungVon den Leistungen der Krankenversicherung profitieren vor allem Personen, die noch keiner Pflegestufe zugeteilt wurden und daher keine Leistungen von der Pflegekasse erhalten. Doch auch Menschen mit Pflegestufe werden von der Krankenversicherung unterstützt: Diese zahlt für Leistungen, für die die Pflegeversicherung nicht aufkommt.

Krankenpflege zu Hause

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Häusliche Krankenpflege, welche mehrere Bereiche umfasst:

  • Krankenhausvermeidungspflege: Wird gezahlt, wenn eine Behandlung im Krankenhaus unerwünscht oder nicht möglich ist
  • Behandlungsversicherungspflege: Unterstützt medizinische Tätigkeiten wie das Wechseln des Verbands
  • Grundpflege: Dazu zählt Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege und der Mobilität
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Verrichtungen wie Kochen und Einkaufen

Die Behandlungspflege muss von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Sie kann zudem einzeln verschrieben werden, um die medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Die nötigen Voraussetzungen

Häusliche Krankenpflege ist verschreibungspflichtig. Währen die Behandlungspflege zeitlich unbegrenzt verordnet werden kann, deckt die Krankenhausvermeidungspflege nur einen Zeitraum von maximal 28 Tagen ab. Der Krankenhausarzt kann diese Pflege lediglich für drei Tage verordnen, danach muss vom Hausarzt eine Folgeverordnung ausgestellt werden.

Die Verordnung muss innerhalb von drei Tagen nach der Ausstellung bei der Krankenkasse eingereicht werden, damit sie genehmigt werden kann.

Die Krankenkasse kann den Antrag ablehnen. In dem Fall ist es möglich, Widerspruch einzulegen, allerdings ist dieser vom Arzt zu begründen.

Die Häusliche Krankenpflege wird nur von der Krankenkasse übernommen, wenn diese medizinisch notwendig ist und die Pflege von keiner im selben Haushalt lebenden Person durchgeführt werden kann. Ist ein geeigneter Angehöriger vor Ort, kann dieser die Aufgaben ablehnen, falls eine ausreichende Begründung vorliegt.

Zuzahlungen

Die ersten 28 Tage im Kalenderjahr müssen vom Patient zehn Prozent der anfallenden Kosten zugezahlt werden. Außerdem ist für jede Verordnung eine Summe von zehn Euro erforderlich. Die Zuzahlungen müssen jedoch nur bis zu einer Grenze von zwei Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens gezahlt werden. Bei Überschreitung dieses Wertes ist ein Antrag auf Befreiung möglich. Dafür sind alle Bescheinigungen über Zuzahlungen als Nachweis einzureichen.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über eventuelle Fristen zu informieren, damit es nicht zu Komplikationen kommt. Außerdem sollten alle wichtigen Unterlagen ordentlich verwahrt werden, um einen schnellen Zugriff zu ermöglichen.

 

© LilJoel / morguefile.com

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