Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz: Kriterien

(In Anlehnung an den Ratgeber „Pflegegutachten und Pflegetagebuch“ der Verbraucherzentrale)

Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sind auf ein hohes Maß an Betreuung angewiesen. Hier finden Sie eine Liste mit Informationen zur Grundpflege und zur häuslichen Betreuung: Liste Grundpflege

Um als erheblich eingeschränkt eingestuft zu werden, muss mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Die Wohnung wird spontan verlassen oder wieder aufgesucht.
  • Der Tag-/Nacht-Rhythmus ist gestört.
  • Die eigenen Bedürfnisse und Gefühle werden nicht mehr wahrgenommen.
  • Spontane Gefühlsausbrüche ohne erkennbaren Grund.
  • Depressive Symptome wie Verzagtheit und Niedergeschlagenheit.
  • Der Tagesablauf kann nicht selbstständig strukturiert werden.
  • Alltagssituationen werden falsch interpretiert.
  • Gefährliche Situationen werden verkannt oder verursacht.
  • Gefährliche Gegenstände oder Mittel werden unsachgemäß genutzt.
  • Grundlose verbale oder physische Angriffe.
  • Unangebrachtes Verhalten in bestimmten Situationen.
  • Keine Kooperation bei therapeutischen Maßnahmen.
  • Das Gedächtnis und das Urteilsvermögen sind gestört.
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