Die Begutachtung von Kindern: Bestimmung der Pflegestufe

Begutachtung von KindernAuch Kinder können eine erhebliche Pflegebedürftigkeit aufweisen. Um diese festzustellen, findet ein Vergleich mit der Selbstständigkeit gleichaltriger, gesunder Kinder statt. Dabei werden dieselben Kriterien überprüft wie bei der Begutachtung von Erwachsenen.

Einteilung in Altersgruppen

Der Ablauf der Begutachtung von Kindern ist etwas anders, als der bei erwachsenen Personen. Bei der Begutachtung von Kindern muss beachtet werden, dass Kinder generell einen höheren Betreuungsbedarf haben als Erwachsene. Deshalb kann der Pflegebedarf nicht einfach berechnet werden. Es muss ein Vergleich stattfinden, der verdeutlicht wie weit das begutachtete Kind über dem durchschnittlichen Betreuungsmaß gesunder Kinder liegt. Daher werden gewisse Tätigkeiten einer Altersgruppe zugeordnet, innerhalb derer diese Aufgaben in der Regel möglichst eigenständig durchgeführt werden können:

Gesunde Kinder im Alter von 3 bis 4 Jahre sollten in der Lage sein, alleine Stehen zu können. Von 4 bis 5 Jahren sollte zudem das Gehen und Treppensteigen zu bewältigen sein. 6- bis 7-jährigen ist die Nahrungsaufnahme ohne Unterstützung von außen zuzutrauen. Im Alter von 7 bis 8 Jahren kann sich ein gesundes Kind selbst kämmen und zur Toilette gehen. Das Waschen und die Zahnpflege können 8 bis 9 Jahre alte Kinder ohne Hilfe bewerkstelligen. 9- bis 10-jährige bereiten ihre Nahrung eigenständig vor. Im Alter von 10 bis 11 Jahren haben gesunde Kinder eine hohe Stufe der Selbstständigkeit erreicht und sind in der Lage allein zu duschen oder zu baden und aufzustehen oder ins Bett zu gehen. Zudem können sie sich selbst an- und auskleiden.

Säuglingen und Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr wird selten eine Pflegestufe anerkannt, da sie generell rund um die Uhr betreut werden müssen.

Ablauf der Begutachtung

Die Begutachtung eines Kindes ist von speziell geschulten Gutachtern wie beispielsweise Kinderärzten oder Kinderkrankenpflegekräften durchzuführen. Zunächst ermittelt der Gutachter die Zeit, die für die Hilfestellung nötig ist, und zieht den Wert eines gesunden Kindes der gleichen Altersgruppe ab. Die übrigbleibende Zeit wird für die Bestimmung der Pflegestufe genutzt.

Kinder mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Es ist schwierig, Kinder auf eine eingeschränkte Alltagskompetenz hin zu untersuchen, da ein hoher Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf für gewisse Altersgruppen die Regel ist. Auch in diesem Bereich findet ein Vergleich mit gesunden Kindern statt, um den zusätzlichen Bedarf zu ermitteln. Kinder mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten von der Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungsleistungen.

Bei den Vergleichswerten handelt es sich lediglich um Richtlinien, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann. Wichtig ist, dass die Eltern ihre Einwände begründen und die Menge der nötigen Hilfestellungen im Vergleich zu gesunden Kindern verdeutlichen.

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