Der Antrag auf Pflegeleistungen: Was Antragssteller wissen müssen

Antrag auf Pflegeleistung bei der PflegekasseWird ein Familienmitglied zum Pflegefall, muss möglichst schnell ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse erfolgen. Insbesondere im Alter nimmt das Risiko der Pflegebedürftigkeit deutlich zu. Bei der Antragsstellung sind Angehörige jedoch zumeist überfordert. Damit die Bearbeitung des Antrags reibungslos verlaufen kann, gibt es einige Aspekte zu beachten.

Risiko der Pflegebedürftigkeit und Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen

Risiko der Pflegebedürftigkeit und Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen

Quelle in Anlehnung an: Berechnungen Bundesministeriums für Gesundheit auf Basis der Geschäftsstatistik der Pflegekassen

Die ersten Schritte

Zunächst muss ein formloser Antrag gestellt werden. Dieser kann in Form eines Telefonats oder eines Schreibens eingereicht werden. Anschließend werden die nötigen Formulare von der Pflegekasse zugesandt.

Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen angebunden.

Damit mögliche Ansprüche nicht verfallen, sollte der Antrag bei der Pflegekasse rechtzeitig gestellt werden, da Leistungen frühestens ab dem Tag der Antragsstellung gewährleistet sind. Das Datum sollte notiert werden, um so das Recht auf rückwirkende Leistungen zu wahren.

Diese Informationen benötigt die Pflegekasse

Für eine zügige Bearbeitung des Antrags sind mehrere Informationen erforderlich:

  • Name
  • Adresse
  • Krankenversicherungsnummer
  • Grund für Pflegebedürftigkeit
  • Informationen über die Pflegeperson
  • Mitteilung über den gesundheitlichen Zustand
  • Angaben über die behandelnden Ärzte
  • Art der Leistung (Pflegegeld, Pflegesachleistung oder eine Verbindung aus beidem)

Nur wenn ehrenamtliche Pflegepersonen die Pflege vornehmen, kann Pflegegeld bewilligt werden. Verrichtet ein Pflegedienst die Aufgaben, besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen.

Das Gutachten

Ist der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, muss ein Pflegegutachten erstellt werden. Hierzu wird ein Gutachter beauftragt, der nach Terminabsprache einen Hausbesuch durchführt, um den Betreuungsbedarf zu überprüfen. Nach erfolgter Begutachtung wird die Bewertung an die Pflegekasse weitergeleitet, welche auf dieser Grundlage über die Pflegestufe entscheidet.

Wann findet der Besuch statt? Kann ich mich vorbereiten? Meist wird der Besuch eine Woche vorher festgelegt. So haben die Antragsteller die Möglichkeit, sich auf die Begutachtung vorzubereiten.

Wann die Rückmeldung vorliegen sollte

Spätestens fünf Wochen nach Eingang des Gutachtens sollte ein Bescheid der Pflegekasse erfolgen. Je nach Situation von Pflegebedürftigem und Pflegeperson kann sich die Zeitspanne verringern:

Plant die Pflegeperson eine Pflegezeit, sollte die Begutachtung innerhalb von zwei Wochen stattfinden und der Bescheid nur wenige Tage später eintreffen. Nur mit diesem Bescheid ist ein Antrag auf Pflegezeit möglich.

Hält sich der Pflegebedürftige in einem Krankenhaus oder Ähnlichem auf, muss das Gutachten binnen einer Woche erstellt worden sein und der Bescheid einige Tage danach übermittelt werden. Dies ist wichtig für die weitere Versorgung.

Sollten dennoch Unklarheiten auftreten, ist es ratsam sich an die Pflegekasse zu wenden. Eine individuelle Beratung und die nötigen Unterlagen sind dort erhältlich.

 

© RainerSturm / pixelio.de

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