Die pflegegerechte Gestaltung der Wohnung: Maßnahmen, Tipps und Finanzierung

Wird eine Person überraschend pflegebedürftig, ist die Wohnung meist nicht mehr ohne Weiteres nutzbar. Veränderungen müssen vorgenommen werden, damit der Pflegebedürftige weiterhin darin leben kann.

Sicherheit gewährleisten

Mehrere Vorkehrungen sollten getroffen werden, um die Selbstständigkeit und Sicherheit der pflegebedürftigen Person zu wahren. Einige Beispiele:

  • Stolperfallen beseitigen
  • Ausreichende, aber nicht blendende Beleuchtung, Bewegungsmelder im Flur
  • Teppiche rutschfest machen oder entfernen
  • Dekoration aus dem Weg räumen
  • Türschwellen entfernen oder mit bunten Farben markieren
  • Rutschfeste, gut erkennbare Stufen
  • Treppenlifte, mobile Treppensteighilfen oder Rampen
  • Haustürklingel mit Freisprecheinrichtung, die sich von der Wohnung aus öffnen lässt
  • Haltegriffe im Badezimmer
  • Rutschfeste und mit Sitzgelegenheit versehene Dusche
  • Bodengleiche Duschtasse
  • Flacher, unterfahrbarer Waschtisch
  • Sitzerhöhung auf der Toilette

Manchmal sind jedoch größere Veränderungen notwendig, wie die Verbreiterung der Türen oder eine Vergrößerung des Badezimmers. Vorab sollte das Einverständnis des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft eingeholt und beim Bauamt nachgefragt werden.

Das Pflegezimmer

Besonders wichtig ist die Gestaltung des Pflegezimmers, da der Pflegebedürftige hier die meiste Zeit verbringt, falls er die Wohnung durch seine Einschränkung nicht mehr komplett nutzen kann. Meist wird das Schlafzimmer zum Pflegezimmer bestimmt, dies ist jedoch nicht zwingend notwendig, ebenso kann das Wohnzimmer gewählt werden. Am besten entscheidet der Bedürftige selbst, wo er gepflegt werden möchte. Das Zimmer sollte Ruhe bieten, aber auch nicht zu isoliert liegen. Ideal ist ein Zimmer in der Nähe das Bades. Sowohl für die Pflege als auch für persönliche Gegenstände sollte ausreichend Platz sein. Außerdem sind eine gute Belüftung und das Verdunkeln zum Schlafen von Vorteil. Für die Pflege sollte ein kleiner Tisch bereitstehen, um die nötigen Utensilien abzulegen.

Neben dem Bett kann auf einer Kommode eine Klingel oder Glocke aufbewahrt werden, damit der Pflegebedürftige sich bemerkbar machen kann.

Möglicherweise ist die Anschaffung eines Pflegebettes sinnvoll. Es ist in der Höhe verstellbar und weist zahlreiche Extras auf, die die Pflege erleichtern.

Finanzierung

Manche Hilfsmittel zur Wohnraumanpassung werden von der Krankenkasse übernommen. Dies muss mit einer Verordnung vom Arzt beantragt werden. Einen geringen Teil zahlt der Pflegebedürftige selbst.

Falls eine Pflegestufe vorliegt, beteiligt sich Pflegekasse mit 2.557 Euro pro Maßnahme an den Kosten. Für den Antrag ist kein ärztliches Attest erforderlich, er sollte jedoch einen Kostenvoranschlag beinhalten.

Auch wenn die Sicherheit des Pflegebedürftigen Priorität hat, muss dieser sich in der Wohnung immer noch wohlfühlen. Damit keine „Krankenhaus-Atmosphäre“ entsteht, sollten auch die Wünsche zur Raumgestaltung respektiert werden.

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