Kurzzeitpflege ist auch zuhause möglich

Oft ist nicht abzusehen, wann eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Wenn es jedoch soweit ist, werden sowohl die Patienten als auch ihre Angehörigen mit einer für sie völlig neuen Situation konfrontiert.  Dies kann zunächst eine Überforderung darstellen. Die Erkrankten können während dieser Übergangsperiode durch Kurzzeitpflegemaßnahmen unterstützt werden. Diese werden individuell an die Anforderungen der zu pflegenden Person angepasst.

Kurzzeitpflege wird typischerweise in Seniorenheimen oder ähnlichen Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Jedoch stellt es für die Erkrankten oft eine große Belastung dar, wenn sie zusätzlich zu ihrer neuen gesundheitlichen Situation ihr Zuhause verlassen müssen. Dies gilt auch während eines kurzen Zeitraumes. Deshalb greifen viele Menschen auf spezialisierte Pflegedienste zurück, die unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege zuhause anbieten und dabei auch sogenannte 24 Stunden Betreuung im eigenen zu Hause anbieten wie z.B. der Anbieter Linara.

 

Kurzzeitpflege zuhause schont sowohl die Erkrankten als auch ihre Angehörigen

Die Vorteile von ambulanter Kurzzeitpflege zuhause sind offensichtlich:

  • Die Patienten können während der Übergangszeit in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und zugleich die Pflege erhalten, die sie benötigen.
  • Die Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz entfällt. Dadurch ersparen sich die Angehörigen Stress, wenn beispielsweise gerade keine Betten in geeigneten Einrichtungen zur Verfügung stehen.
  • Über spezialisierte Pflegedienste können kompetente Pflegekräfte engagiert werden, die rund um die Uhr für ihre Patienten da sind. Diese helfen den Erkrankten auch bei der Bewältigung ihres Alltags und bei der Haushaltsführung.
  • Während die pflegebedürftige Person versorgt ist, können sich die Angehörigen in Ruhe darauf konzentrieren eine dauerhafte Pflegelösung zu finden.

 

Mögliche Probleme bei ambulanter Kurzzeitpflege

Bevor jedoch ein entsprechender Vertrag mit einem Pflegedienst über zuhause durchgeführte Kurzzeitpflege abgeschlossen wird, sollte die gesundheitliche Situation der zu pflegenden Person genau analysiert werden. Dieses Pflegekonzept eignet sich nämlich nicht für jeden. Ist die Erkrankung beispielsweise so schwer, dass dauerhafte ärztliche Aufsicht erforderlich ist, sollte im Interesse des Patienten eine stationäre Kurzzeitpflege angestrebt werden.

Der Grad der Erkrankung entscheidet zudem über den Leistungsumfang. Manche pflegebedürftigen Personen sind Tag und Nacht auf Hilfe angewiesen. Nur Pflegedienste, die dies zuverlässig leisten können, sollten mit Kurzzeitpflege außerhalb einer Pflegeeinrichtung beauftragt werden.

Wichtig: Wenn Kurzzeitpflege notwendig ist, muss dies sofort der zuständigen Pflegekasse mitgeteilt werden. Diese muss die entsprechenden Maßnahmen genehmigen und leistet über einen Zeitraum von 28 Tagen pro Jahr bis zu 1550 €. Das Geld dient zur Finanzierung der medizinischen, sozialen und pflegebedingten Aufwendungen. Die Pflegestufe der Erkrankten hat eine Auswirkung auf die Höhe der Leistungen. (siehe § 42 SGB XI)

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